Erbrecht

Wenn es einen Todesfall gibt, muss von den Hinterbliebenen – trotz aller Trauer – vieles geregelt werden. Leider besteht nicht immer Einigkeit darüber, wie das Erbe aufzuteilen ist. Ich bin für Sie da, um solche Fragen einvernehmlich mit den anderen Erben zu regeln, oder – wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann – Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Natürlich unterstütze ich Sie auch bei Ihrem Testament und bei allen anderen Verfügungen, die Sie treffen wollen.

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