Erwirkte Entscheidungen

Die hier angeführten Entscheidungen wurden von der Kanzlei Dr. Steininger beim jeweiligen Gericht (Oberster Gerichtshof = OGH, Oberlandesgericht = OLG, VwGH = Verwaltungsgerichtshof, VfGH = Verfassungsgerichtshof) erfolgreich erwirkt und können im Volltext unter der genannten Aktenzahl im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder durch Anklicken der jeweiligen Entscheidung eingesehen werden. Die wichtigsten dieser Entscheidungen wurden auch in Fachzeitschriften veröffentlicht und können dort nachgelesen werden. Es werden nicht alle von der Kanzlei Dr. Steininger erwirkten Höchstgerichtsentscheidungen angeführt, sondern nur eine Auswahl.

OLG Wien, 16.05.2019, 12 R 4/19z

Anfechtung eines Übergabsvertrages über einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb inklusive mehrerer Eigentumswohnungen wegen Formnichtigkeit. Sind die Leistungen des Übernehmers viel geringer, als der Wert des Betriebes, liegt eine gemischte Schenkung vor und ist der Übergabsvertrag formnichtig, wenn er weder in Notariatsaktsform errichtet wurde, noch eine „wirkliche Übergabe“ erfolgte, die geeignet ist, den Übergeber vor übereilten Handlungen zu schützen. Eine hinreichende „wirkliche Übergabe“ oder zumindest eine nachträgliche Heilung durch Erfüllung liegt jedenfalls dann vor, wenn folgende Umstände (kumulativ) vor und/oder nach Abschluss des Übergabsvertrages gegeben sind: Übergabe der Buchhaltungsunterlagen an den Übernehmer, gemeinsame Erkundigungen bei der Bezirksbauernkammer über die Erfordernisse des Betriebsüberganges vor Abschluss des Übergabsvertrages,  Überbringung von für die grundbücherliche Durchführung des Übergabsvertrags notwendigen Urkunden durch den Übergeber an den Vertragserrichter, Bewirtschaftung durch den Übernehmer (auch wenn der Übergeber mitarbeitet), keine Einkünfte mehr aus dem Betrieb an den Übergeber, Bekanntgabe des Vermieterwechsels an die Mieter mit Zustimmung des Übergebers, Anzeige der Betriebsaufgabe beim Finanzamt, Anzeige des Betriebsführerwechsels bei der AMA, Eintritt des Übernehmers als Förderungswerber für den Bau einer Halle.

OLG Linz, 21.02.2018, 1 R 18/18z

Anlegerprozess; Zusage einer Kapitalgarantie; Kommanditanteile; Notar als Treuhänder.

OLG Wien, 26.01.2018, 13 R 195/17t

Keine Amtshaftung für das Verschulden eines Sachwalters (jetzt: Erwachsenenvertreters), sondern direkte Haftung des Sachwalters gegenüber der betroffenen Person. Ausnahme: Wenn der Sachwalter eine Weisung des Gerichtes ausführt. Die gerichtliche Genehmigung einer Klagsführung durch den Sachwalter ist keine solche Weisung.

HG Wien 19.10.2017, 50 R 29/17x

Dauerrabatt im Versicherungsvertrag, Rückforderung oder nicht?

OGH 27.07.2017, 4 Ob 101/17g

Unschlüssigkeit einer Klage, in der zur Höhe des Klagsbetrages nur auf eine Rechnung verwiesen wird, ohne anzugeben, wie sich ein bestimmter oder bestimmbarer konkreter Betrag im Zusammenhang mit dem behaupteten Schaden ableiten lässt.

OGH 26.04.2017, 7 Ob 42/17b

Baumängelhaftung; Regress des Generalunternehmer, der dem Bauherrn den Schaden ersetzen musste, am schadenverursachenden, ausführenden Unternehmen (ein Installateur verlegte Zu- und Ableitungen für einen Springbrunnen in einer Hotelhalle ohne hinreichenden Korrosionsschutz, was zu Nässeschäden führte).

OGH 26.04.2017, 1 Ob 25/17h

Amtshaftungsklage gegen einen Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren; keine Verständigungspflicht der Noterben (Kinder) bei Fehlen eines Nachlassvermögens, wodurch die Tochter einen Anspruch auf einen Pflichtteil an den Schenkungen des verstorbenen Vaters an andere Personen verjähren ließ.

OGH 25.02.2016, 9 ObA 8/15i

Regress der Republik Österreich, die ein Amtshaftungsverfahren verloren hatte, gegen den schuldtragenden Notar als Gerichtskommissär bzw. dessen Witwe. Ein Regressanspruch besteht auch dann, wenn die Zahlung der Republik Österreich erst nach dem Tod des Organs (Gerichtskommissärs) erfolgte; Bindungswirkung des Amtshaftungsprozesses für die Witwe; Analog zu § 157 VersVG steht dem geschädigten Dritten die abgesonderte Befriedigung aus der Haftpflichtversicherung des Gerichtskommissärs auch dann zu, wenn die Haftung der Erben (wegen einer bedingten Erbserklärung) geringer ist, als der Schaden.

OGH 19.02.2016, 8 Ob 2/16a

Rechtsanwaltshaftung wegen fehlerhafter Prozessführung; Kumulierung einer Titelergänzungsklage mit einer gesonderten Leistungsklage; Einwand der entschiedenen Rechtssache.

OLG Wien 28.01.2016, 1 R 172/15v

Die Versicherung, die dem Bauherrn den Schaden (aus einer Bauwesenversicherung) ersetzt hat, kann sich bei dem Unternehmen, das den Schaden verschuldet hat, regressieren (ein Rohrreinigungsunternehmen schnitt zwecks Erleichterung der Reinigung Putztüren in ein Abflussrohr und verschloss diese nicht hinreichend, sodass bei einem Starkregenereignis Wasser austrat und elektronische Maschinen etc. beschädigte).

OGH 18.09.2014, 1 Ob 123/14s

Auch der Haftpflichtversicherer des Gerichtskommissärs kann dem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich als Nebenintervenient beitreten.

OLG Wien 30.07.2014, 2 R 94/14d

Baurücklassversicherung, bei Inanspruchnahme muss der Garant zur Sicherung seiner Rückgriffsansprüche vom Begünstigten die genaue Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen substantiiert verlangen, wie es die Garantieurkunde vorschreibt. Die formelle Garantiestrenge gilt für die Inanspruchnahme der Garantie.

OGH 14.03.2013, 2 Ob 256/12d

Haftung des Errichters eines Kaufvertrages über ein Grundstück für die Lastenfreistellung der Liegenschaft; Regress des Versicherers, der den Schaden bezahlt hat, gegen den bereicherten Verkäufer.

OLG Linz 11.01.2013, 3 R 209/12v

Voraussetzungen der Haftung eines Sachverständigen, der mit der förmlichen Abnahme von Teilgewerken beauftragt war.

OGH 25.10.2012, 2 Ob 214/11a, veröffentlicht in RdW 2013, 159f; Rechtspanorama (Die Presse)

Unfall mit einem Radlader auf einer Baustelle; Haftungsprivileg des Dienstgebers auch gegenüber einem Scheinselbstständigen; Qualifikation als Arbeitsunfall.

OLG Graz 07.03.2012, 5 R 249/11v

Erb -und Pflichtteilsübereinkommen vor dem Notar als Gerichtskommissär; Haftung des Notars; Verjährung der Ansprüche.

OGH 31.01.2012, 1 Ob 265/11v

Auch ein „Sub-Subunternehmer“ kann als Nebenintervenient dem Baumangelprozess beitreten, wenn ihm vorgeworfen wird, den klagsgegenständlichen Schaden verschuldet zu haben.

HG Wien 22.12.2011, 1 R 217/10y

Deckungsprozess; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers wegen verspäteter Schadenmeldung; Kausalitätsgegenbeweis.

OLG Linz 18.11.2011, 1 R 197/11p

Nebenintervention eines Subunternehmers; indirektes (mittelbares) rechtliches Interesse.

OGH 25.08.2011, 5 Ob 36/11x

Sturz eines Bauarbeiters in eine Künette, Haftung wegen mangelnder Absicherung.

OGH 07.07.2011, 5 Ob 245/10f, veröffentlicht in RdW 2011,339f

Erbschaftsstreit; Gütergemeinschaft auf den Todesfall; Schenkung auf den Todesfall; Schenkungsanrechnung beim Pflichtteil; Nebenintervention erst im Berufungsverfahren.

OLG Wien 20.04.2011, 12 R 237/10a

Vertragserrichter Haftung bei der Begründung von Wohnungseigentum; Beweislastverteilung; Kausalität für den eingeklagten Schaden.

OGH 23.11.2010, 1 Ob 190/10p, veröffentlicht in NZ 2011, 184ff

Amtshaftung für den Gerichtskommissär; Haftung für die Inventarserrichtung; Erb- und Pflichtteilsübereinkommen.

OGH 03.03.2010, 9 Ob 7/10k, veröffentlicht in NZ 2010, 246; bbl 2010, 160; ZaK 2010, 296; Anw 2010, 571; RdW 2010, 574

Haftung des Vertragserrichters für eine nichtige Klausel; Gewährleistungsüberbindung als Einschränkung der Verbraucherrechte gem. § 9 Abs 1 KSchG; Kausalität.

OLG Wien 25.11.2009,13 R 205/09a

Zur Haftung des Baustellenkoordinators für den Absturz eines Rauchfangkehrers.

OGH 01.09.2009, 5 Ob 30/09m

Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum; Räumungsanspruch, wenn die gekaufte Wohnung übergeben wurde.

OGH 16.12.2008, 8 Ob 155/08i

Haftung des Testamentserrichters; Testierunfähigkeit; Formgültigkeit eines schriftlichen fremdhändigen Testaments.

OGH 13.02.2004, 7 Ob 270/03m, veröffentlicht in RdW 2004,464, bbl 2004,155, Grubmann, VersVG (8.Auflage) §67 E260

Gegenüber dem Bauherrn als Gläubiger entsteht eine zufällige Schuldnergemeinschaft zwischen einem Bereicherungsschuldner (Werkunternehmer, der zu hohes Entgelt erhalten hat) und einem Schadenersatzschuldner (Rechnungsprüfer, der das zu hohe Entgelt des Werkunternehmers fahrlässig nicht bemerkt hat). Da der bereicherte Werkunternehmer den (nur einmal gutzumachenden) Vermögensnachteil des Bauherrn befriedigen kann, ohne eigene Vermögenswerte dafür opfern zu müssen, ist im Innenverhältnis der Werkunternehmer alleine zur Zahlung an den Bauherrn verpflichtet und kann der Rechnungsprüfer Solidarschuldnerregress nach § 896 ABGB geltend machen, wenn er an den Bauherrn gezahlt hat. Der Solidarschuldnerregress ist ein eigener Anspruch, die Verjährung der Forderung des Gläubigers gegen einen der mehreren Solidarschuldner beeinflusst den Solidarschuldnerregress der anderen Solidarschuldner nicht. Revision und Rekurs sind zurückzuweisen, wenn diejenige Rechtsfrage, die das Berufungsgericht als erheblich bezeichnet hat, im Rechtsmittel gar nicht angezogen wird (und auch sonst keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt).

OGH 28.04.2003, 7 Ob 82/03i, veröffentlicht in RdW 2004, 268

Wasserschaden in einem teilweise leerstehenden Haus mit mehreren Wohnungen, weil die wasserführenden Anlagen nicht abgesperrt wurden; Auslegung von Versicherungsbedingungen; keine Bindung des Gerichts an die „einhellige Interpretation“ einer Bestimmung in den AWB bei einer Sitzung des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs; der Ausdruck „nicht benützte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten“ in Art. 6 Abs. 2 AWB meint nicht nur gesamte Häuser, sondern auch nicht benützte Einzelobjekte; bei der Bestellung eines Dritten (eines Hausverwalters) zur Abwicklung eines Versicherungsverhältnisses ist dessen Verhalten (Organisationsverschulden dadurch, dass keine Aufsicht für ein teilweise leerstehendes Haus bestellt wurde) – anders als bei bloßer „Repräsentanz“ – dem Auftraggeber (Versicherungsnehmer) bei der Prüfung, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, zuzurechnen.

OGH 24.04.2003, 3 Ob 66/02f, veröffentlicht in RdW 2003, 562

Liegenschaftskauf; Kaufpreiszahlung nach Insolvenz des Verkäufers; die Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der Preis (zur Lastenfreistellung) schuldbefreiend nur auf ein bestimmtes Konto des Verkäufers bei einer bestimmten Bank bezahlt werden kann, ist nur die Benennung einer Zahlstelle, kein Vertrag zugunsten Dritten (der Bank) und keine Anweisung, sodass die Bank kein Recht gegen den Käufer hat, Zahlung an sie zu verlangen.

VwGH 23.1.2003, 2001/16/0271

Haftung des Liegenschaftserwerbers für Grundabgaben des Vorgängers; wenn ein gesetzliches Pfandrecht auf der den Steuergegenstand bildenden Liegenschaft haftet, dann betreffen Abgabenrückstände des Voreigentümers auch den Liegenschaftserwerber, erfolgt der Liegenschaftserwerb aber im Wege einer Zwangsversteigerung durch Zuschlag, dann ist der Erwerber nicht verpflichtet, offene Abgabenrückstände seines Voreigentümers zu bezahlen, es sei denn, es ist etwas anderes in den Versteigerungsbedingungen (oder im Gesetz) angeführt.

OLG Wien 11.12.2002, 16 R 287/02x

Haftung Testamentserrichter; Testamentsanfechtung; Sachwalterschaft.

VwGH 12.8.2002, 2001/17/0104

Haftung des Liegenschaftserwerbers für Grundabgaben des Vorgängers; wenn für Abgabenbescheide im Gesetz eine dingliche Wirkung festgelegt ist (z.B.nach dem NÖ Kanalgesetz und dem NÖ AWG), dann treffen Abgabenrückstände des Voreigentümers auch den Grundstückserwerber, und zwar auch dann, wenn der Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung durch Zuschlag erfolgt und die Rückstände nicht in den Versteigerungsbedingungen angeführt werden. Säumniszuschläge zu solchen Abgaben hingegen belasten den Erwerber nicht, wenn diese nach Gesetzesbestimmungen (z.B. der NÖ AO 1977) vorgeschrieben werden, die keine dingliche Bescheidwirkung vorsehen.

OLG Wien 10.07.2002, 11 R 97/02v

Fehlerhafte Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages; Solidarschuldnernregress des zahlenden Haftpflichtversicherers des Vertragserrichters.

OLG Wien 2.7.2002, 14 R 25/02b

Ärztlicher Kunstfehler (Verletzung des nervus accessorius bei einer Lymphknotenentfernung); Verletzung der Aufklärungspflicht über Operationsrisken; Solidarhaftung von Spitalserhalter und Arzt; Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdiestentgangsrente (notwendiger Berufswechsel), Rente für die Minderung der eigenen Arbeitskraft im Privatbereich, Feststellung der Haftung für Nachteile bei der Pensionierung.

OGH 7.5.2002, 7 Ob 53/02y, veröffentlicht in RdW 2002, 532f und GES 2002,79f, u.a.

Einbringung von Liegenschaften in eine Privatstifung durch (nachträgliche, beim Firmenbuch nicht angezeigte) Stiftungszusatzurkunde, Löschungsklage, Voraussetzungen des Eigentumserwerbes an Liegenschaften.

OGH 26.02. 2002, 1 Ob 310/01x, zitiert in Ziehensack, AHG § 1 FN 444

Pflichten des Gerichtskommissärs, Wasserschaden im Haus des Verstorbenen.

OGH 12.2.2002, 5 Ob 22/02z, veröffentlicht in RdW 2002, 657f

Wenn eine Bank einer geschäftsunfähigen Person von deren Konto Geld auszahlt, dann muß sie dieses Geld dem Sachwalter der geschäftsunfähigen Person (nochmals) zahlen, wenn und soweit das Geld nicht zum Nutzen der geschäftsunfähigen Person verwendet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Bank weder wußte, noch erkennen konnte, dass Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Beweispflichtig für das Fehlen eines Nutzens ist die geschäftsunfähige Person, es genügt aber die Widerlegung des Anscheins eines Nutzens.

OGH 07.04.2000, 5 Ob 89/00z – Zurückweisung der ao Revision gegen OLG Wien 20.12.1999,15 R 207/99p

Kauf einer erst zu errichtenden Eigentumswohnung; Besicherung des Kaufpreises; Kunstfehlerhafung eines Notars bei der Errichtung eines Kaufvertrages; Ausmaß der Aufklärungspflicht gegenüber dem Verkäufer über fehlende Sicherheiten für die Kaufpreiszahlung.

OLG Linz 10.01.2000, 1 R234/99h

Fehlerhafte Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages; Solidarschuldnerregress des Vertragserrichters beim Verkäufer, der von diesem Fehler profitierte.

OGH 22.10.1999, 1 Ob 256/99z – Zurückweisung der ao Revision gegen OLG Graz 06.07.1999, 5 R 176/98m

Notarshaftung – Solidarschuldnerregress; Fernbeglaubigung; Ergänzung eines Formulars durch Sekretetariat des Notars aus Gefälligkeit; Substitutenhaftung; Aufklärungspflicht des Notars bei von einem Rechtsanwalt verfassten Urkunden.

OLG Linz 23.06.1999, 2 R101/99g

Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrages; Nichterfüllung des Treuhandauftrages; Rückzahlungspflicht des Treuhänders bei Unmöglichkeit der Erfüllung; Drittschadenliquidation, sittenwidriges Verhalten; Forderungseinlösung.

OGH 24.9.1998, 6 Ob 193/98w, veröffentlicht in NZ 1999, 124ff, und Anw 1999, 211

Abgrenzung, Wirksamkeitsvoraussetzungen und Folgen von Erbserklärung, Erbsentschlagung und Erbschaftskauf.

OLG Wien 16.03.1998, 14 R 222/97p

Gemeinschaftliche Haftung des Spitalserhalters und des operierenden Arztes, wenn der Patient vom Arzt bereits narkotisiert übernommen wird und dieser daher nicht einmal überprüfen kann, ob der Patient bereits hinreichend über die Operationsrisken etc. aufgeklärt wurde. Es fehlt insbesondere an einer Aufklärung über alternative Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, weshalb eine Zustimmung des Patienten nicht angenommen werden kann und der Eingriff rechtswidrig ist.

OGH 10.07.1997, 2 Ob 130/97z

Leitentscheidung zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsvergleichen mit Versicherungen, veröffentlicht in RdW 1997, 660 f; ecolex 1997, 917; JBl. 1998, 38; ZVR 1998/8; RZ 1998/27; Krejci in Rummel³ § 879 Rz 195a; Danzl, das Schmerzensgeld7, 182, FN 391; Rechtspanorama (Die Presse) 27.10.1997, 8; Der Staatsbürger (Salzburger Nachrichten) 08.11.1997, 22): Ein Abfindungsvergleich mit einem Versicherer ist nichtig, wenn nicht vorhergesehene Folgen zu einem ganz krassen und dem Geschädigten unzumutbaren Missverhältnis zwischen Schaden und Abfindungssumme führen.

OLG Linz 09.04.1997, 3 R 52/97f

Haftung Vertragserrichter; Kaufvertrag durch Angebot und Annahme.

OLG Graz 19.12.1996, 8 Ra 241/96i

Arbeitsgerichtsprozess, Ersatzpflicht des Angestellten, Schadenminderungspflicht des Dienstgebers.

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