Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, dann ist oft Eile bei der Forderungseintreibung geboten, denn im Exekutionsverfahren gilt „Wer zuerst kommt, wird zuerst befriedigt“. Dazu verfüge ich über die entsprechenden Zugänge, um z. B. herauszufinden, welches Vermögen und welche Einkünfte der Schuldner hat.